Seit dem 15. September zahlen Amazon-Prime-Kundinnen und -Kunden bis zu 30% mehr für ihre Mitgliedschaft. Die Preiserhöhung hatte das Unternehmen seinerzeit mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“ begründet. Der Preis für das Abonnement der Prime-Mitgliedschaft stieg von 7,99 auf 8,99 Euro. Bei der jährlichen Mitgliedschaft werden 89,90 statt zuvor 69 Euro fällig. Bei monatlicher Zahlung entspricht dies einer Erhöhung um 12,5%. Wer das Abo jährlich zahlt, muss sogar 30,3% draufzahlen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt. Das Gericht gab ihr nun Recht: „Das Landgericht Düsseldorf teilt unsere Auffassung und hat die Preisanpassungsklausel für unwirksam erklärt“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. „Damit ist die Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden unzulässig.“ Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Amazon kann hiergegen noch in Berufung gehen.
Wird das Urteil bestätigt, könnte es für Amazon aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Kundinnen und -Kunden um Erstattungen im insgesamt dreistelligen Millionenbereich gehen. Damit die Verbraucher die zu viel gezahlten Beiträge zurückerhalten, falls Amazon nicht von sich aus eine Erstattung vornimmt, plant die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. 2 l 2 Verbraucherzentrale NRW eine Abhilfeklage gegen Amazon. Prime-Kundinnen und -Kunden, die sich dieser Klage anschließen, müssten nicht selbst gegen Amazon vorgehen, sondern erhielten ihr Geld im Falle des Erfolgs vor Gericht automatisch zurück.