Es geht um die Einlösung der tariflichen Verpflichtung des HBB (Arbeitgeberverband für den Einzelhandel in Berlin und Brandenburg), wonach Regelungen zur Angleichung des Urlaubsgelds und des Weihnachtsgeld in Berlin Ost und Brandenburg bis zum 31. März 2015 zu finden waren. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch Verdi war der HBB bisher zu keinen Verhandlungen dazu bereit. In einem Schreiben wurde Verdi lediglich mitgeteilt, dass die Angleichung der beiden Sonderzahlungen an den Abschluss und die Umsetzung anderer Tarifprojekte gebunden werden soll. So soll das Urlaubsgeld in Berlin Ost erst dann
angeglichen werden, wenn eine neue Entgeltstruktur abgeschlossen und umgesetzt wird. Als Gegenleistung für die Angleichung des Weihnachtsgeldes in Berlin Ost nannten die Arbeitgeber die weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Einzelhandel. Für das Land Brandenburg gab es dagegen gar kein Angebot.
„Im Ergebnis sollen alle Beschäftigten in Ost und West Verschlechterungen z.B. bei den Ansprüchen auf geregelte Samstagsfreizeit hinnehmen, um eine Selbstverständlichkeit mehr als 25 Jahre nach dem Fall der Mauer endlich zu erhalten“, sagte Erika Ritter, Landesfachbereichsleiterin Einzelhandel Berlin-Brandenburg. „Eine solche Haltung der Arbeitgeber hat mit Wertschätzung gegenüber den Leistungen der Beschäftigten nichts mehr zu tun. Weitere Flexibilisierungsforderungen bei der Arbeitszeit sind angesichts der schon jetzt besonders flexibel arbeitenden Verkäuferinnen eine Provokation“, so Ritter.
Zum Hintergrund: Eine Vollzeit-Verkäuferinnen in der letzten Entgeltstufe erhält Verdi zufolge jährlich in Berlin Ost knapp 350 Euro und in Brandenburg 407 Euro weniger an Sonderzahlungen. Zugleich muss im Osten dafür eine um eine Stunde pro Woche längere Arbeitszeit erbracht werden.