80 bis 85% des Leders weltweit wird mit Chromsalzen gegerbt, obwohl dieses chemische Verfahren Risiken für Umwelt und Gesundheit birgt. Gesundheitsgefährdend ist die Chromgerbung vor allem dann, wenn es dabei zur unerwünschten Bildung von Chrom-VI-Verbindungen kommt, welche hochgiftig und krebserregend sind und leicht in die Haut eindringen können. Das kann gesundheitsgefährdend sowohl für die Produzenten von Leder als auch die Träger des Leders sein und zu Haut- und Atemwegserkrankungen führen. Das Verbot gilt für Artikel, die ab dem 1. Mai auf den Markt kommen, aber auch für Produkte, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht werden sowie ältere Lagerware und Restbestände, die vor dem 01.05.2015 noch nicht in den Endverbrauch gelangt waren.
In Deutschland ist Chrom(VI) durch die Bedarfsgegenständeverordnung (BedGegstV) bereits seit 2010 für Bedarfsgegenstände aus Leder, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen – wie z.B. Bekleidung, Uhrenarmbänder, Schuhe, Taschen, Rucksäcke, Sitzmöbel oder Brustbeutel – verboten.