Der Vorschlag einer entsprechenden Verordnung, für den sich das Parlament am 16. April in einer Abstimmung ausgesprochen hat, bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für Unternehmen ohne erkennbaren Mehrwert für den Verbraucher. „Die Kennzeichnung nutzt dem Verbraucher nichts, schafft aber neue Bürokratie für Unternehmen“, sagt Christian Steinberger, Leiter der Abteilung Recht im VDMA. „Gerade bei so komplexen Produkten wie denen des Maschinenbaus erfolgt die Produktion oft in vielen Schritten und über die halbe Welt verstreut. Die Information, in welchem Land der letzte dieser Schritte stattgefunden hat, sagt nichts über die Sicherheit des fertigen Produkts aus.“
Gleichzeitig begrüßt der VDMA, dass sich das Parlament gegen die Einführung eines europaweiten Sicherheitskennzeichens ausgesprochen hat. Das Label „EU Safety tested“ war ursprünglich als europäisches Äquivalent zur deutschen GS-Kennung diskutiert worden, hätte aus Sicht des Verbands aber nur Verwirrung beim Verbraucher gestiftet und den Aufwand für die Unternehmen erhöht. „Schon heute gibt es europaweit die CE-Kennung, welche anzeigt, dass ein Produkt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein zusätzliches Label steht nicht für zusätzliche Sicherheit, dafür aber müssten die Unternehmen viel Geld für die Zertifizierung ihrer Produkte durch Dritte investieren“, sagt Naemi Denz, Leiterin der Abteilung Technik und Umwelt des VDMA. „Wir begrüßen, dass sich das Parlament zumindest an dieser Stelle mit weiterer Regulierung zurückhalten möchte.“