„In Baden Württemberg sind derzeit drei Sonntagsverkäufe im Jahr bei sehr restriktiver Begründung erlaubt. Wir in Singen veranstalten zwei Verkäufe im Jahr. Es ist eine Möglichkeit, die Familien und Kunden vom weiteren Umfeld die Einkaufsstadt zu präsentieren. Es ist allerdings auch so, dass wir nicht die einzigen sind und die Nachbarsstädte ebenfalls Gebrauch davon machen, sodass sich die Umsätze leider in Grenzen halten. Man sollte auch bedenken, dass der Kunde, der am Sonntag die Schuhe gekauft hat, sich nicht unbedingt unter der Woche ebenfalls mit einem Einkauf eindeckt.
Und was den Onlineverkauf betrifft, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
1. Der stationäre Handel macht selbst mit, mit allen Risiken, die damit verbunden sind.
2. Wir machen es mit verstärktem Service und spezialisiertem Angebot. Unter dem Motto: Der Kunde weiß, was in diesem Geschäft auf ihn zukommt.
Was auch eine zunehmende Konkurrenz ist: Der Textilhandel, der sich immer weiter ausdehnt in Sachen Schuhe. Der Schuhhandel ist eben von der Fläche zu klein um es genauso zu machen mit Textilien.“