Michael Greenberg, Geschäftsführer bei Skechers, betonte, dass es sich derzeit lediglich um einen Vorabentscheid handele. ”Des Weiteren handelt es sich lediglich um drei geringfügige nicht relevante Schuhmodelle von Skechers, deren Verkauf zudem bereits eingestellt worden ist und dieser Vorabbescheid schadet unserer Geschäftstätigkeit oder dem allgemeinen Verkauf nicht. Obgleich dieser Vorfall kein signifikantes Problem im geschäftlichen Sinn darstellt, sind wir dennoch von der Entscheidung enttäuscht und wollen auf jeden Fall Widerspruch einlegen, um sicherzustellen, dass unsere Schuhdesigner weiterhin die Freiheiten haben, gebräuchliche Design-Elemente zu benutzen, die schon lange auf dem Markt frei zugänglich sind.“
Im September 2015 wurde Skechers von Adidas in Portland, Oregon angeklagt, aufgrund der Behauptung, dass zwei Schuhmodelle von Skechers und die Verwendung des Begriffs ’Supernova‘ die geistigen Eigentumsrechte von Adidas verletzt. Adidas verlangte eine einstweilige Verfügung, um Skechers den Verkauf jener Schuhe bis zur endgültigen Entscheidung zu verbieten.