Digitale Teilhabe ermöglichen
Mit relativ wenig Aufwand könnten die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Doch es lohnt, sich darüber hinaus mit den Möglichkeiten zu mehr Barrierefreiheit zu beschäftigen, ist Gabriele Horcher überzeugt. „Überall dort, wo es für die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil gibt, sollte das Thema als Chance begriffen werden statt als Bürde. Wenn ich Menschen auf meinen Shop bekomme, die vorher Probleme damit hatten, kann ich neue Kunden gewinnen.“ Schließlich würden mehr Menschen von Barrierefreiheit profitieren als die meisten annehmen. Nicht nur Menschen mit Behinderungen hätten einen einfacheren Zugriff auf das Angebot eines Händlers, wenn die Webseite mehr Bedienungsoptionen anbietet. Es beträfe auch Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen, Menschen, die nicht so gut deutsch sprechen oder die laut Bundesbildungsministerium rund 6,2 Mio. Menschen in Deutschland mit Leseschwierigkeiten. „Rund jeder zweite Mensch in Deutschland würde von mehr digitaler Barrierefreiheit profitieren“, rechnet Horcher vor. „Wer sich zum Beispiel den Arm bricht, merkt schnell, wie schwierig es ist, auf einer Webseite zu navigieren, und wie man direkt von der digitalen Teilhabe abgeschnitten ist.“
Eine Vielzahl an Möglichkeiten
Die Möglichkeiten, Menschen den Zugang auf die eigene Seite zu erleichtern, sind vielfältig. Aufbauend auf der automatischen Audiowiedergabe der Texte lässt sich per KI der Text danach analysieren, ob es Verweise darauf gibt, dass der Leser gerade etwas sehen kann. Die entsprechenden Stellen lassen sich anpassen, wenn man das möchte: „Wenn im vorgelesenen Text steht, dass man etwas auf einem Bild sieht, ist das für den Sehgeschädigten natürlich nicht hilfreich“, nennt Horcher beispielhaft. Außerdem helfen Bildbeschreibungen, bei der KI-Vorschläge übernommen werden können. So lassen sich der Schuh auf dem Bild beschreiben oder auch Siegel und Auszeichnungen, die das Unternehmen oder das Produkt erhalten hat und die nur in Form eines Bildes auf der Seite vorkommen. Andersherum können Content-Videos mit Untertiteln versehen werden – dass es dafür Nachfrage gibt, beweist jeder Blick in eine U-Bahn, in der viele Menschen ohne Ton untertitelte Social Media-Videos auf dem Handy schauen. Es gebe noch viele weitere Zugänglichkeitsfunktionen, über die ein Unternehmen nachdenken könnte: zum Beispiel Animationen auszuschalten, wenn der Nutzer zu Krampfanfällen neigt, oder das Angebot alternativer Farbkombinationen für Farbenblinde. Dabei müsse nicht jedes Unternehmen alles anbieten, stellt Horcher auch klar: „Ein Unternehmen sollte sich darüber Gedanken machen, welche Personen es anspricht, und kann dann entscheiden, in welchen Bereichen mehr Aufwand geleistet werden könnte als gesetzlich vorgegeben.“