Aus Sicht des BEVH seien nicht nur die Onlinehändler mit den gesetzlichen Verbraucherinformationen konfrontiert, sondern auch die Kunden, die sich vor lauter Informationen im Onlineshop kaum noch zurechtfinden.
Ob Buttonlösung, neues Verbraucherrecht, Verlinkung auf die EU-Streitschlichtungsplattform oder produktspezifische Hinweise wie die der Lebensmittelinformationsverordnung, das elektronische Energielabel oder die Entsorgungshinweise nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Mit jedem Gesetzgebungsverfahren, das in den letzten Jahren den Onlinehandel betraf, kamen neue Pflichtinformationen hinzu. Viele davon so komplex oder unklar, dass über Jahre Gerichtsverfahren bis hin zum Europäischen Gerichtshof über deren korrekte Umsetzung geführt werden. Weitere Informationspflichten werden demnächst in Kraft treten, etwa durch die Datenschutzgrundverordnung ab 2018.
„Es muss unbedingt ein Umdenken erfolgen, was die gesetzlichen Pflichtinformationen im Onlinehandel angeht.“ fordert BEVH-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer und ergänzt: „Der aktuelle Formalismus im Verbraucherrecht macht es den Onlinehändlern nahezu unmöglich, ihre Kunden so zu informieren, dass diese sie auch verstehen.“