Man habe sich mit dem Vorstand der ANWR und den beratenden Anwälten getroffen, um „die gegenseitigen Positionen näher zu erläutern und die gegenseitigen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedenken und Argumente auszutauschen”, heißt es im Schreiben der Initiatorengruppe. Zudem habe man nochmals auf den Interessenskonflikt der Verbundgruppe hingewiesen, „wenn sie einerseits ihre Genossen als Einzelhandelsunternehmen mit der Funktion einer Einkaufsgemeinschaft unterstützen soll, andererseits aber aufgrund der unternehmerischen Führung der Mücke-Gruppe im Wettbewerb zu den Genossen tätig wird und aktiv in den Markt eingreifen will.”
Aus dem Kreis der Initiatoren seien dabei verschiedene Ziele zur Diskussion gestellt worden, die während der außerordentlichen Generalversammlung am 23. November besprochen werden sollen. Diese lauten:
1. Die zeitnahe, 100%-ige Trennung der ANWR von Mücke, die auch bei einem Beteiligungsmodell sicher gestellt sein muss. Die operative und unternehmerische Führung dürfe nicht bei der ANWR verbleiben, weshalb u.a. Franchisekonzepte abgelehnt werden. Notfalls müsse ein Weiterverkauf des Unternehmens erfolgen.
2. In der Zwischenzeit die klare Trennung der operativen Verantwortlichkeiten und Strukturen zwischen ANWR und Mücke. Kein Transfer von Daten über ANWR-Genossen an die Mücke-Gruppe.
3. Keine Ausweitung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen der ANWR und ihren Genossen durch Expansion von Mücke oder weitere Zukäufe bis zu einer grundsätzlichen Regelung.
4. Vorschlag zur Einrichtung einer Grundsatzkommission mit ausgewogener Besetzung durch Vertreter aller Interessengruppen und ggf. externen Experten.
5. Abstimmung durch die Mitglieder in der aoGV, unter welchen Voraussetzungen künftig Beteiligungen an Einzelhandelsunternehmen durch die ANWR erfolgen dürfen; klare Rahmenbedingungen und satzungsfeste Verankerung. Gleiches gelte für die Abgabe von Beteiligungsunternehmen an Mitglieder, insbesondere im Fall Mücke.
Man habe diese Ziele ausschließlich für die Mitglieder der Initiatorengruppe formuliert und dem Vorstand gegenüber ausdrücklich klargestellt, dass man nicht im Namen aller Unterstützer des Antrags spreche und keinerlei Mandat habe, deren Stimme geltend zu machen.
Mit Blick auf das Schreiben des Aufsichtsrats unterstreicht die Initiatorengruppe, dass man „klare und satzungsfeste Regeln dafür (brauche), wann die ANWR – wenn überhaupt – in die freien Wettbewerbsverhältnisse eingreifen soll.“ Wenn die Genossen tatsächlich mehrheitlich einen Markteingriff der ANWR auf Einzelhandelsebene wollten, „dann muss gleichwohl ein klares Subsidiaritätsprinzip gelten und es müssen strikte Obergrenzen festgelegt werden, um die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen und das wirtschaftliche Risiko sinnvoll zu begrenzen“, heißt es im Schreiben der Händler. Und insbesondere müsse es klare Regeln dafür geben, „wie eine Weitergabe der Beteiligung zu erfolgen hat.“ Auch fünf Monate nach Verkündung des Erwerbs sei immer noch nicht klar, wie ein Beteiligungsmodell funktionieren soll.
Letztlich, so die Initiatorengruppe, stehe der Fall Mücke für die Grundsatzfrage, „was denn tatsächlich die Aufgabe unserer ANWR ist und wer über ihre zukünftige Rolle entscheidet.“ Wenn die ANWR sich neu ausrichten solle im Sinne von Intersport, Rewe oder Edeka, dann sollten die Mitglieder darüber entscheiden und nicht die ausführenden Organe.
Weitere Informationen finden Sie in schuhkurier Ausgabe 44.