Wie der VDL mitteilt, habe er in den letzten drei Jahren knapp 300 Unterlassungsverpflichtungserklärungen und mehr als 30 einstweilige Verfügungen erwirkt. Zudem seien gegen Unternehmen, die dagegen verstießen, über 30 Vertragsstrafen durchgesetzt oder Ordnungsmittelverfahren eingeleitet worden, deren Kosten den rechtswidrig Handelnden auferlegt wurden.
Die Verstöße konzentrieren sich laut Verband insbesondere auf den Handel von Möbeln und Lederwaren, während im Schuhbereich durch die Bedarfsgegenständeverordnung die Auszeichnung der Materialien am Schuh genau festgeschrieben ist.
In Deutschland sind laut Verband seit Jahren umfangreiche und absichtlich irreführende Verwendungen der Bezeichnung Leder und Echtleder zu beklagen, worin der VDL deutliche Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sieht. Der Fantasie seien hierbei keine Grenzen gesetzt, um überwiegend aus Kunstleder bestehende Materialien auszuloben. Beliebte Bezeichnungen seien insbesondere: “Textilleder”, “PU-Leder” oder Wortschöpfungen wie “Outdoor Leder”, “Bonded Leder”, “Softleder”, “Vegan Leder”, “Art-Nubuk-Leder” oder “ECO-Leder”. Der VDL verfolgt nach eigenen Angaben “massiv wettbewerbswidrige und irreführende Verwendungen der Bezeichnung ,Leder’ für weniger wertvolle Materialien, die verbrauchertäuschend mit Hilfe von auf Leder hinweisende Fantasienamen als hochwertiges Leder offeriert werden”.