Der neue politische Werkzeugkasten soll der EU dazu dienen, einen fairen Wettbewerb für alle sowie für mehr Produktsicherheit zu sorgen. Vor allem den internationalen Online-Handel beträfen die darin enthaltenen Punkte, etwa mit einer Beschleunigung und Koordinierung des Zolls, oder aber auch einer Erweiterung des digitalen Produktpasses und der Entwicklung eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Der Handelsverband Deutschland, der in dem „Werkzeugkasten“ grundsätzlich ein Fortschritt sieht, befürchtet bei letzterem jedoch zusätzliche Bürokratie, die hauptsächlich auf europäische Handelsunternehmen zukämen. „Die Europäische Kommission hat heute einen wichtigen Schritt gemacht, um im Wettbewerb mit Plattformen und Handelsunternehmen aus Drittstaaten für einen fairen Wettbewerb zu sorgen“, sagt Stephan Tromp, stellvertretender HDE-Hauptgeschäftsführer. „Im europäischen Binnenmarkt müssen endlich gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer gelten. Anbieter wie Temu und Shein dürfen nicht länger ungeschoren mit Regelbrüchen davonkommen. Die Forderungen des Handels wurden damit nun auch auf EU-Ebene gehört.“ Die Europäische Kommission dürfe jedoch nicht das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren, so Tromp weiter. „In ihrer Toolbox schießt sie an einigen Stellen bereits hierüber hinaus. Vorgenommen hat sich die Europäische Kommission, sich in den nächsten Jahren der längst überfälligen Deregulierung zu widmen. Daran muss sie sich jetzt auch halten.“
Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa & International beim BEVH, begrüßt das Papier ebenfalls, fordert jedoch mehr Zielgenauigkeit. „Die EU folgt dem, was wir seit langem fordern. Neue Gesetze braucht es nicht, stattdessen müssen vorhandene Regeln effektiver durchgesetzt werden, um für fairen Wettbewerb zu sorgen. Sie macht endlich ernst und fordert von den Mitgliedstaaten, Zuständigkeiten zu klären sowie mehr Koordination und digitale Vernetzung, um zukünftig gemeinsam gegen Foulspiel von Plattformen aus Drittstaaten vorzugehen.“ Und weiter: „Mit der geplanten Gebühr für alle „E-Commerce-Sendungen“ von außerhalb der EU, die direkt an Verbraucher geschickt werden, bestraft die Kommission aber auch Händler, die sich an unsere Regeln halten. Zwar sagt die EU, dass sie Innovationen im E-Commerce schätzt. Zukünftige Geschäftsmodelle heimischer Händler, die zum Beispiel erst dann im Ausland produzieren, wenn bestellt wurde, um damit Abfall und Überhänge zu vermeiden, würden aber behindert. Die EU muss jetzt schnellstmöglich konkretisieren, wie sie die neue Paketgebühr diskriminierungsfrei gestalten will. Ebenfalls klarzustellen ist die geplante Definition der verantwortlichen Person im Sinne des Zollkodex-Entwurfs („Deemed Importers“).“