„Unser Hauptaugenmerk gilt dem Schutz des Wettbewerbs in der Digitalwirtschaft“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts 2017 in Bonn. „Wir verfolgen gegenüber den großen Internetunternehmen im Kern zwei wichtige Ziele. Es ist unsere Aufgabe, Märkte offen zu halten, damit sie bestreitbar bleiben und Unternehmen auch künftig die Chance haben, mit neuen Ideen erfolgreich zu sein. Zum Zweiten müssen wir dafür Sorge tragen, dass Verbraucher in einem transparenten und fairen Umfeld die für sie passenden Dienste und Produkte auswählen können“, so Mundt weiter.
E-Commerce im Fokus
Die Behörde werde künftig das Thema E-Commerce noch gezielter aufgreifen, kündigte Andreas Mundt an. Im Sommer 2017 habe der Gesetzgeber das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bereits um wichtige Regeln für die Digitalwirtschaft ergänzt. Anregungen des Koalitionsvertrages folgend, werde derzeit eine weitergehende Modernisierung des Kartellrechts, insbesondere der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen mit dem Ziel diskutiert, gerade auch Geschäftspraktiken der großen Internetkonzerne schneller und zielgerichteter durch die Wettbewerbsbehörden zu untersuchen.
Bilanz des Bundeskartellamtes 2017
2017 hat das Bundeskartellamt rund 66 Mio. Euro Bußgeld verhängt. Abgeschlossen wurden u.a. die Ermittlungen gegen Hersteller von Industriebatterien, Hafenschlepper und Automobilzulieferer. Die Behörde haben 37 sogenannte Bonusanträge und zahlreiche weitere Hinweise auf eventuelle Kartellverstöße erreicht. Elf Durchsuchungsaktionen bei insgesamt 60 Unternehmen wurden 2017 durchgeführt. Im laufenden Jahr wurden bislang bereits rund 273 Mio. Euro Bußgeld gegen insgesamt 17 Unternehmen und 14 Privatpersonen verhängt.