Der HDE bewertetet die unter dem Schlagwort Agenda 2030 zusammengefassten Vorschläge zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts der CDU als „vielversprechend“. „Wenige Wochen vor der Bundestagswahl hat die CDU mit ihrer Agenda 2030 einen wichtigen Impuls gesetzt, der einen bedeutenden Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland leisten kann“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Besonders hebt der HDE die Obergrenze von 40% auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge hervor. „Der Faktor Arbeit darf in Deutschland nicht teurer werden, gerade mit Blick auf die Anwerbung ausländischer Fachkräfte“, so Genth weiter. Auch die die geplante Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sieht der HDE als richtig an. Weniger überzeugt ist der HDE vom Vorschlag einer Aktivrente, bei der Rentnerinnen und Rentner bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen dürfen. „Um Fehlanreize zu vermeiden, sollten kostenintensive Frühverrentungsanreize wie die Rente mit 63 abgeschafft werden“, so Genth. Außerdem fordert der HDE von der CDU eine Sonderabschreibung für die Innenstadt, um Stadtzentren zu vitalisieren. Die in der „Agenda 2030“ skizzierten Elemente einer Unternehmensteuerreform seien positiv zu bewerten. „Das Ziel, eine Belastung einbehaltener Gewinne von rund 25% nicht zu überschreiten, muss erreicht werden“, so Genth weiter. Auch die Senkung der Körperschaftsteuer auf 10% sei hierfür notwendig.
Gleichzeitig warnt der HDE vor dem im SPD-Wahlprogramm enthaltenen Versprechen der Mindestlohnanhebung auf 15 Euro ab 1. Januar 2026 und damit vor Eingriffen in die Entscheidungsfindung der Mindestlohnkommission. „Nach den Erfahrungen aus dem Bundestagswahlkampf 2021 müssen rein politisch motivierte Anhebungen des gesetzlichen Mindestlohns vom Tisch sein. Der Mindestlohn darf nicht alle vier Jahre wieder zum Spielball der Politik werden“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Dass sich die SPD mit dem Vorstoß auf die EU-Mindestlohnrichtlinie stützt, nach der der Mindestlohn 60% des Medianlohns entsprechen sollte (2025 wären das 14,83 Euro), bewertet der HDE als irritierend. „Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat doch erst im November 2024 gegenüber der EU-Kommission ausdrücklich die Auffassung bestätigt, dass das geltende deutsche Mindestlohnrecht die Vorgaben der Mindestlohnrichtlinie ausreichend umsetzt“, so Haarke weiter. Zudem stehe die Rechtmäßigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie in Frage, da in einem laufenden Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof der Generalanwalt darauf hinwies, dass die EU ihre Zuständigkeiten mit der Mindestlohn-Richtlinie überschritten habe. Das EuGH-Urteil dazu wird erst im Laufe des Jahres erwartet, folgt aber laut HDE üblicherweise der Einschätzung des Generalanwalts, Das Gericht ist formal zwar nicht an die Einschätzung des Generalanwaltes gebunden, folgt dieser aber üblicherweise am Ende. „Diese Einschätzung des Generalanwaltes ist in der Sache absolut richtig. Die EU hat nach den Europäischen Verträgen für den Bereich der Löhne und der Tarifautonomie keine Regelungskompetenz“, schätzt Haarke ein.