Große Geschäfte bleiben vorerst geschlossen

Hamburg

Der Beschwerde des Hamburger Senats über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, eine Begrenzung der Ladenfläche auf 800 qm sei unzulässig, wurde durch das Oberverwaltungsgericht stattgegeben. 

  • 24.04.2020
  • Laura Klesper
  • 1 Minute

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