Mit der Entscheidung vom 23. Januar, die unanfechtbar ist, hat das Oberverwaltungsgericht eine anderslautende Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert. Die Ladenöffnungen am 28. Januar, 18. Februar und 11. März 2018 jeweils von 13.00 bis 20.00 Uhr sind somit wieder zulässig. Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts hatte keine durchgreifenden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der für das erste Halbjahr 2018 festgesetzten Sonntagsöffnungen. Die Anforderungen an eine zulässige Sonntagsöffnung ergäben sich im Wesentlichen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 zum Berliner Ladenöffnungsgesetz, heißt es in dem Beschluss. Diese Vorgaben habe die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales in ihrer Allgemeinverfügung vom 17. November 2017 beachtet. Gerichtsentscheidungen zu anlassbezogenen Sonntagsöffnungen nach den Ladenschlussgesetzen anderer Bundesländer seien auf Grund der Struktur Berlins auf die Rechtslage in dieser Stadt nicht übertragbar. Die Grüne Woche, die Berlinale und die Internationale Tourismusbörse hätten auch ein Gewicht, das eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe rechtfertigen könne.
„Eine gute Nachricht für den Einzelhandel“
Jan Eder, Hauptgeschäftsführer der IHK Berlin, begrüßte die Entscheidung: „Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist eine gute Nachricht für den Berliner Einzelhandel. Sie haben nun zumindest für das erste Halbjahr Planungssicherheit. Die Auseinandersetzung darum, ob und an wie vielen Sonntagen Berliner Händler ihre Geschäfte öffnen dürfen, ist aber leider noch nicht ausgestanden. Wünschenswert ist hier eine verlässliche, klare und vor allem rechtssichere Lösung“. Der stationäre Einzelhandel müsse sich gegen eine immer stärker werdende Konkurrenz durch den Online-Handel behaupten, so Eder weiter. „Das geht nur, indem er seine Stärken mit flexiblen und kundenorientierten Öffnungszeiten paaren kann. Niemand will eine Welt, in der nur noch vom Sofa aus eingekauft wird.“ Kein Händler werde durch das Ladenöffnungsgesetz dazu gezwungen, auch sonntags zu öffnen. Nur die Unternehmen, die sich dadurch zusätzliche Umsätze erhofften, nutzten die Berliner Regelung. Jan Eder: „Damit erhalten sie nicht nur ihre Position im hart umkämpften Wettbewerb, sondern auch Arbeitsplätze. Das kommt auch den Beschäftigten zugute. Und um die geht es schließlich in der ganzen Debatte.”
Verdi übt Kritik
Mit „Bedauern und Überraschung“ reagierte dagegen die Gewerkschaft Verdi auf das Urteil. Die Entscheidung stelle einen Schritt in Richtung der Abschaffung des arbeitsfreien Sonntags dar, so Susanne Stumpenhusen, ver.di-Landesbezirksleiterin. „Wir haben auch Zweifel, dass die Entscheidung des OVG mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Schutz des Sonntags und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes im Einklang steht. Da gegen die Entscheidung des OVG im Eilverfahren jedoch kein Rechtsmittel gegeben ist, werden wir nun sorgfältig prüfen, ob wir das Hauptsacheverfahren weiter betreiben, um so eine anderslautende Hauptsacheentscheidung herbeizuführen.“