Betroffen von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist nicht nur das Internet-Unternehmen Facebook, sondern alle Unternehmen, die Daten europäischer Internet-Nutzer im US-amerikanischen Ausland speichern. Bisher war dieses Vorgehen durch das sogenannte ’Safe-Harbor‘-Abkommen möglich. Dieses Abkommen ist nun durch den Richterspruch des EuGH für nichtig erklärt worden.
Nach Ansicht des EuGH habe die EU-Kommission keine Kompetenz gehabt, die Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken, urteilten die Luxemburger Richter. Nach dieser Entscheidung könnte es für amerikanische Internet-Unternehmen, wie Facebook und Google künftig erheblich schwieriger werden, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Europäische Bürger können nach dem Urteilsspruch des EuGH nun von Gerichten und Datenschutzbehörden auf eine Prüfung drängen, ob ihre Daten entsprechend geschützt sind.
Zur Entscheidung des EuGH bezog BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber Stellung: “Die Politik auf beiden Seiten des Atlantiks muss jetzt unverzüglich handeln. Unternehmen und Bürger brauchen Rechtssicherheit. Die USA sind Europas wichtigster Handelspartner. Ein Abbruch des Datenaustauschs wäre ein Paukenschlag. Ziel ist, zügig einen verlässlichen Rechtsrahmen für den Datenaustausch mit den USA zu schaffen. Washington und Brüssel müssen das Vertrauen in die digitale Welt stärken.“