Im Vorfeld der Abstimmung hatte die EU-Kommission in einer Studie ermittelt, dass 63% der untersuchten Websites Kunden aus dem EU-Ausland nicht bei sich einkaufen lassen. Dem steht jedoch ein verändertes Kundenverhalten gegenüber:
Laut einer weiteren Untersuchung hat sich der Anteil der Verbraucher, die online im EU-Ausland einkaufen, in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.
Die neuen Vorschriften, die das EU-Parlament verabschiedet hat, sollen Schluss mit dem sogenannten Geoblocking machen. Anbieter müssen Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d.h. ihnen Zugang zu gleichen Preisen oder Verkaufsbedingungen gewähren. Dabei gelten drei Voraussetzungen:
- Der Zielort der Bestellung (z.B. von Haushaltsgeräten, Elektronik, Kleidung) ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land (Verkäufer müssten nicht in alle EU-Länder liefern, aber Käufer sollten die Möglichkeit haben, das Paket an einem mit dem Händler vereinbarten Ort abzuholen);
- Es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung von Firewalls;
- Die erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht, wie Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen, Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks.
Ebenfalls wird verboten sein, Verbraucher je nach dem Ausstellungsort einer Kredit- oder Debitkarte unterschiedlich zu behandeln. Während es Händlern weiterhin freisteht, die von ihnen gewünschten Zahlungsmittel zu akzeptieren, dürfen sie innerhalb einer bestimmten Zahlungsmarke nicht aufgrund der Nationalität diskriminieren.
„Dieses neue EU-Gesetz gegen die Praxis des Geoblockings ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem noch stärker wettbewerbsfähigen und integrierten digitalen Binnenmarkt. Es bietet Vorteile sowohl für Online-Käufer als auch für Gewerbetreibende“, so die Berichterstatterin Róża Thun von der EVP-Fraktion.
Die Vereinbarung zur Geoblocking-Verordnung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Die neuen Vorschriften werden neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten – also noch vor Ende 2018.