In der Praxis sollte das SEPA-Zahlungssystem zum 1. Februar europaweit in Kraft treten. Da die Umstellung auf das neue SEPA-Format mit den internationalen IBAN-Kontonummern zu langsam vorangeschritten sei, um einen "reibungslosen Übergang" zu SEPA zu gewährleisten, hat Michel Barnier sich für eine Änderung der SEPA-Verordnung entschieden. Mit dem Vorschlag wolle er verhindern, dass vom 1. Februar an Zahlungen blockiert werden könnten, die nicht das neue Sepa-Format mit den internationalen IBAN-Kontonummern haben.
„Ich bedauere, dies tun zu müssen, aber das ist eine Vorsichtsmaßnahme, um dem Risiko von Zahlungsunterbrechungen und möglichen Folgen besonders für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen entgegenzuwirken“, erklärt der zuständige EU-Kommissar.
Mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1. August 2014 werde der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 1. August 2014 hinaus werde es nicht geben, betont Michel Barnier.