Das EU-Parlament hatte am 14. November für die Verschiebung gestimmt. Diese war von der EU-Kommission im Oktober vorgeschlagen worden. Nun stimmten 371 Abgeordnete für die Verschiebung, 240 waren dagegen, 30 enthielten sich.
Zu den beschlossenen Änderungen gehört auch, dass eine weitere Kategorie zur Einordnung ergänzt wird: Nun sollen auch Länder „ohne Risiko“ einer Entwaldung aufgeführt werden, neben denen mit „niedrigem“, „Standard“ und „hohem“ Risiko. Länder der Kategorie „ohne Risiko“ verfügen über eine stabile oder wachsende Waldgebietsentwicklung. Diese Länder sollen eine niedrigere Sorgfaltspflicht eingeräumt bekommen.
Der Mittelstandsverbund begrüßt die Vorschläge, beklagt aber zugleich, dass es nicht möglich gewesen sei, den Handel insgesamt aus dem Pflichtenkreis der EUDR zu nehmen. Der Verbund hatte laut eigenen Angaben mehrmals darauf hingewiesen, dass dies ein verhältnismäßiges Vorgehen wäre, das gerade mittelständische Unternehmen massiv entlasten würde, ohne die Zielsetzung der Entwaldungsverordung zu gefährden.
Europäischen Gesetzgeber sei es zudem nur mit Einschränkungen gelungen, die Belastungen der EUDR auf das notwendige Maß zu reduzieren, so der Verbund weiter. Nun startende Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen sollten nun genutzt werden, um das richtige Maß zwischen Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Realitäten zu finden.