E-Commerce-Recht: Outlet ist nicht Sale

Onlinehändler dürfen sich im Internet nur dann als ’Outlet‘ bezeichnen, wenn die angebotene Ware aus eigener Produktion stammt und die Preise unter denen des Einzelhandels liegen. Ansonsten handelt es sich nach einem Gerichtsentscheid des Landgerichts Stuttgart um irreführende Werbung.

  • 30.11.2015
  • Michael Frantze
  • 1 Minute

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