Der dem Gütesiegel zugrunde liegende Kriterienkatalog ist nach Angaben des Unternehmens spezifisch auf die Anforderungen von Online- und Versandhandelsunternehmen ausgerichtet und wurde in Kooperation mit dem BEVH erarbeitet. Ziel des Auditierungs- und Zertifizierungsprozesses sei die vollumfängliche Datenschutz-Compliance nach geltendem deutschem und europäischem Recht.
Der rechtskonforme Umgang mit Kundendaten ist für deutsche Online- und Versandhandelsunternehmen Kernanliegen und Herausforderung zugleich, heißt es von Seiten des E-Commerce Verbandes. Zur richtigen Einordnung der nicht selten unübersichtlichen gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen, gebe die Datenschutz Cert GmbH Interaktiven Händlern ab sofort ein neues Instrument an die Hand. „Unser eigens auf die im E-Commerce gelebten Prozesse ausgerichteter Kriterienkatalog gibt Interaktiven Händlern eine Hilfestellung bei der Bestimmung des Reifegrades der internen Datenschutzorganisation“ stellt Dr. Irene Karper, stellvertretende Geschäftsführerin der Datenschutz Cert GmbH, heraus. „Der zweifache Fokus auf einerseits typische Datenverarbeitungen im E-Commerce und andererseits einen hohen Datenschutzstandard macht das Datenschutzgütesiegel in dieser Form einmalig am Zertifizierungsmarkt.“
Elemente der Selbst- und Eigenkontrolle seien auch nach Einschätzung von Politik und Aufsichtsbehörden dazu geeignet, zu einer Verbesserung des Datenschutzniveaus in den Unternehmen beizutragen. „Freiwillige Audits leisten einen bedeutenden Beitrag für den Datenschutz“, konstatiert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des BEVH. „Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Datenschutzmanagement ist aber auch Reputationsmanagement. Als Verband sind wir der Überzeugung, dass sich Unternehmen, denen der datenschutzkonforme Umgang mit Kundendaten von einer neutralen Stelle attestiert wurde, positiv im Wettbewerb abheben können“, ergänzt Wenk-Fischer.