„Es ist an der Zeit, dass sowohl die Hersteller als auch die Importeure dafür sorgen, dass die Grenzwerte eingehalten werden“, forderte der Präsident des BVL, Dr. Helmut Tschiersky. „Hohe Gehalte von Nickel und Chrom sind gesundheitliche Risiken. Die Überwachungsbehörden der Länder werden beide Produktgruppen weiterhin verstärkt kontrollieren.“
Chrom VI kann Allergien auslösen. In Bedarfsgegenständen aus Leder, die nicht nur vorübergehend Hautkontakt haben, wie Jacken, Handschuhen, Schuhen oder Uhrenarmbändern, darf Chrom VI deshalb analytisch nicht nachweisbar sein. Trotzdem wurden schon bei der Untersuchung 2009 häufig Rückstände über der Nachweisgrenze von 3 mg/kg gefunden. Das Programm im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans wurde 2014 wiederholt. Dabei zeigte sich, dass bei den 386 untersuchten Proben weiterhin häufig Chrom VI gefunden wurde. So wurde bei 16% der Messungen die Nachweisgrenze überschritten. Besonders oft waren Handschuhe und Fingerlinge (33% Überschreitungen), Rucksäcke, Koffer und Taschen (25%), Arbeitskleidung (23%) und Schuhe (13%) belastet. Proben aus Deutschland waren weniger auffällig (12%) als Proben aus China (33%).