„Die Verhandlungen mit Asics über eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung wurden abgebrochen. Eine weitere Diskussion über eine kartellrechtskonforme Ausgestaltung der in der Abmahnung vom 28. April 2014 beanstandeten Regelungen ist obsolet geworden, nachdem sich aus Sicht des Bundeskartellamts Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass es im Zuge der Anwendung des geänderten Vertriebssystems für viele Händler wiederum zu Beschränkungen ihres Internetvertriebs kommen könnte. Das Verfahren, in dem das bisherige Vertriebssystem geprüft worden ist, wird daher fortgeführt“, erklärte Kay Weidner, Pressesprecher des Bundeskartellamtes.
Damit ist laut dem BVOH klar, dass sowohl das alte als auch das neue Vertriebssystem von Asics aus Sicht des Bundeskartellamtes wettbewerbswidrig ist. „Wir können allen Händlern, die unbedingt mit Asics weiter Geschäft betreiben wollen, nur raten, die Verträge zu unterschreiben und umgehend dem Bundesverband Onlinehandel zuzuschicken. Der BVOH sammelt diese Verträge und übergibt sie gebündelt an das Bundeskartellamt“, erklärte Oliver Prothmann, Präsident des BVOH. Der BVOH sammele momentan jegliche Fakten zu Beschränkungen durch Asics und andere Herstellern bei seinen Mitgliedern bzw. bei betroffenen Onlinehändlern an sich. „Je mehr unterschiedliche Beispiele für ein rechtswidriges Verhalten durch Hersteller wir dokumentieren können, desto besser können unsere Juristen Rechtshilfe leisten“, so Oliver Prothmann.
Die endgültig formulierte Entscheidung des Bundeskartellamts wird nicht vor April diesen Jahres erwartet. Zuerst muss die Entscheidung samt ausführlicher Begründung formuliert und danach Asics zur Prüfung übergeben werden. Erst nach Stellungnahme seitens Asics kann das Bundeskartellamt die Entscheidung veröffentlichen.