„Die Vertriebsbedingungen einiger Hersteller benachteiligen die kleinen Händler, indem sie ihnen Angebote über wichtiger Suchportale im Netz untersagen“, kritisierte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt in einem Interview der Nachrichtenagenturen dpa und dpa-AFX. „Wir müssen den Markt offenhalten und dafür sorgen, dass auch kleinere Händler im Netz gefunden werden“, sagte Mundt.
Darüber hinaus kämpfe das Bundeskartellamt gegen sogenannte Bestpreisklauseln von Internetportalen. Insgesamt habe die Behörde 2015 in elf Kartellfällen Bußgelder von rund 190 Mio. Euro gegen 37 Unternehmen und 24 Privatpersonen – meist Firmenmanager – verhängt. Das liege im Durchschnitt der vergangenen Jahre. 2014 habe es mit Bußgeldern von mehr als einer Milliarde Euro ein Rekordjahr gegeben. Nach diesem Ausreißerjahr sei das Amt wieder bei der Normalität angekommen. Mit den Bußgeldern will das Kartellamt unerlaubte Preisabsprachen zu Lasten der Verbraucher verhindern.
Die seit einigen Jahren verschärfte Kartellverfolgung mit Kronzeugenregelung und seit 2012 auch anonymen Hinweisgebern zeige nach Ansicht Mundts bereits Wirkung. „Am Anfang gab es viel Unverständnis, jetzt gibt es bereits gute Compliance-Programme bei vielen Firmen.“ Trotzdem sei natürlich auch 2016 mit neuen Verfahren zu rechnen.
Im neuen Jahr hofft der Präsident des Bundeskartellamtes auch auf eine Gesetzesänderung, um Bußgeld-Tricksereien von großen Unternehmen so schnell wie möglich einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben.