Birkenstock: Arbeitsgericht Koblenz weist Klagen ab

Das Arbeitsgericht Koblenz hat am 9. September über die Klagen von Birkenstock-Produktionsmitarbeiterinnen wegen Ungleichbehandlung in den Jahren vor 2013 entschieden. Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Das Gericht wies die Klagen ab. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit dem Hersteller geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen.

  • 10.09.2015
  • Petra Salewski
  • 2 Minuten

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