Die Klägerinnen hatten Ansprüche wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Erstattung von Lohndifferenzen sowie zusätzliche Entschädigungszahlungen geltend gemacht. Das Gericht wies die Klagen ab. Im Vorfeld der Verhandlung hatten sich 24 Mitarbeiterinnen bereits außergerichtlich mit dem Hersteller geeinigt und ihre Klagen daraufhin zurückgezogen. Die Klagen der Produktionsmitarbeiterinnen gehen auf eine in der Vergangenheit verfolgte Praxis bei dem Schuhhersteller zurück: Bis Ende 2012 erhielten Männer in der Produktion historisch bedingt teilweise höhere Löhne als Frauen. Mit der Mehrzahl der Betroffenen hat sich Birkenstock nach eigenem Bekunden inzwischen außergerichtlich geeinigt. In den letzten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Koblenz ging es insbesondere auch um die Frage, ob die Klägerinnen von den Lohnunterschieden wussten. Birkenstock hatte stets betont, dass diese allgemein bekannt waren. Der Anwalt der Klägerinnen unterstellte dagegen in den Klagen, die Belegschaft habe keine Kenntnis von den unterschiedlichen Löhnen gehabt. In den vergangenen Monaten waren bereits ähnliche Klagen bei mehreren Kammern des Arbeitsgerichts gescheitert.
Ca. 40 weitere Klagen anhängig
Nach der nun erfolgten Gerichtsentscheidung steht den Klägerinnen jedoch der Weg in weitere Instanzen offen. Wie ein Unternehmenssprecher gegenüber schuhkurier erklärte, sind zudem noch weitere juristische Auseinandersetzungen zu erwarten. Man sieht sich dafür jedoch gut gerüstet: „Aktuell sind noch geschätzt 40 Klagen anhängig. Wir gehen davon aus, dass uns die juristische Aufarbeitung dieser Altlasten noch weit bis ins Jahr 2017 beschäftigt“, so der Sprecher. „Es ist zwar ärgerlich, dass wir uns noch immer an den Versäumnissen des früheren Managements abarbeiten müssen. Dennoch blicken wir den nächsten Verhandlungsterminen mit großer Gelassenheit entgegen, denn die Zeit arbeitet für uns. Erstens bewegen wir uns auf sicherem Boden, denn alle wussten von den unterschiedlichen Löhnen, was wir auch belegen können. Zweitens wächst mit zunehmender Verfahrensdauer die Bereitschaft der Klägerinnen zu einer außergerichtlichen Einigung, wie auch der gestrige Kammertermin zeigt.“