Bei der Gestreckten Abschlussprüfung handelt es sich um eine Prüfungsform, die in zwei Teilen erfolgt. Dabei wird der erste Teil der Prüfung in der Regel etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit durchgeführt. Das Ergebnis wird prozentual gewichtet und fließt in das Ergebnis des zweiten Teils mit ein, der als Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung stattfindet. Zu den positiven Auswirkungen der Einführung zählen laut BIBB-Untersuchung insbesondere die Förderung der Lernanstrengungen der Auszubildenden durch die Aufteilung der Prüfungen, eine Erleichterung der Prüfungsvorbereitung durch die zeitliche Entzerrung, ein höherer Informationsgehalt der Prüfungsergebnisse aus Teil 1 der GAP sowie eine Motivationssteigerung bei den Jugendlichen. Dabei kamen die größten Anteile positiver Antworten aus den Betrieben: Sie schätzen zu 81% die GAP als geeignet für die kaufmännischen Berufe ein.
Auch die Struktur aus Pflicht- und Wahlqualifikationen werde laut BIBB-Evaluation von allen befragten Akteuren – Betrieben, Berufsschulen, Prüflingen, Prüfer/-innen, Industrie- und Handelskammern – positiv bewertet. Die zur Auswahl stehenden Wahlqualifikationen wie Beratung, Ware, Verkauf oder Marketing werden zwar mit deutlich unterschiedlicher Häufigkeit gewählt. Die Befragten seien sich aber einig, dass hierdurch die Bedarfe der Branche gut abgedeckt werden.
Weiterhin habe die BIBB-Untersuchung ergeben, dass die Möglichkeit des „Durchstiegs“ in die Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel gut angenommen wird, so das Institut. „Nicht nur die Zahlen in der Verkäufer-Ausbildung sind stark gestiegen – von rund 12.400 bestandenen Abschlussprüfungen im Jahr 2004 auf rund 20.800 in 2013 –, sondern parallel zeigt sich auch eine starke Zunahme der Durchsteiger/-innen von rund 25% (im Jahr 2008) auf zuletzt rund 44% aller Verkäufer-Absolventen im Jahr 2013“,teilt das Bundesinstitut für Berufsbildung mit.
Die Zahlen in der direkten Ausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Einzelhandel seien „ungefähr gleich geblieben“. „Dadurch ist der Anteil der ’Fortsetzer/-‘ im dritten Jahr deutlich angestiegen.“
Inzwischen habe das Neuordnungsverfahren der Berufe Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel begonnen, in dessen Rahmen die Erprobungsverordnung in Dauerrecht überführt werde, heißt es weiter. Dabei sollen auch inhaltliche Innovationen berücksichtigt werden, für die die Branche insbesondere im Bereich E-Commerce Bedarf sieht. Die modernisierte Ausbildungsordnung soll voraussichtlich im Jahr 2017 in Kraft treten.