BGH bestätigt grundsätzliches Widerrufsrecht der Kunden

Klarstellung von höchster Stelle: Der Bundesgerichtshof bekräftigte in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen VIII ZR 146/15, dass Verbraucher bei Online-Käufen ohne Weiteres von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen dürfen – ganz gleich aus welchen Gründen.

  • 18.03.2016
  • Michael Frantze
  • 2 Minuten

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