Im Rahmen einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag des Verbands unter mehr als 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland durchführte, kam auch zu Tage, dass die Reue nach dem Onlinekauf vergleichsweise selten auftritt. Gut jede bzw. jeder fünfte Befragte würde sich aber mehr Bedenkzeit wünschen und jede Bestellung nach 24 Stunden ein weiteres Mal bestätigen.
Auf die Frage „Wie häufig achten Sie beim Onlinekauf vor der Bestellung aktiv darauf, dass Sie sich den Kauf leisten können?“ antworteten in der Umfrage laut BEVH drei von vier der Befragten (75,3%) mit „immer“, weitere 10,9% tun das laut eigenen Angaben „sehr häufig“ oder „häufig“. Zwar gaben 11,6% an, „selten“ (3,0%) oder „nie“ (8,6%) auf ihr Geld zu achten. Darunter fallen aber laut dem Verband auch Menschen mit hohem Einkommen, für die Budgetgrenzen ohnehin eine geringere Rolle spielen. 2,2% konnten keine Antwort geben.
Dem Onlinehandel werde oft vorgeworfen, manipulative Praktiken – so genannte Dark Patterns – zu nutzen, um Verbraucherinnen und Verbrauchern „einen Schubs“ zu geben, Dinge zu kaufen, die sie ursprünglich gar nicht wollten oder benötigen, erläutert der Branchenverband. „Wie stark Dark Patterns tatsächlich wirken, ist schwer zu untersuchen. Stattdessen gibt es viele Meinungen und Panikmache. Wenn Verbraucher massenhaft gegen ihren Willen einkaufen, dann müsste sich das aber früher oder später durch verstärkte Kaufreue bemerkbar machen“, erklärt BEVH-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer. Die Aussage „Nach Online-Einkäufen fühle ich mich häufig so, als wäre ich zur Bestellung gedrängt worden“ können allerdings nur 7,2% der befragten Online-Käufer klar für sich bejahen. 87,3% der Befragten finden, ihre Kaufentscheidungen frei treffen zu können, und 5,5% „wissen nicht“, wie sie antworten sollen.
Um die „digitale Fairness“ beim Online-Shopping zu stärken, werde mitunter eine zusätzliche Bestätigungspflicht für Bestellungen vorgeschlagen: Bevor ein Paket verschickt werden könnte, müssten Verbraucher dann einen weiteren Tag warten und jeden Einkauf ein zweites Mal aktiv bestätigen. „Die Onlinekunden wissen, dass sie ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen genießen – man müsste denken, dass reiche aus, um Kaufentscheidungen zu überdenken“, hält Wenk-Fischer dagegen. In diese Richtung weisen auch die Umfrageergebnisse: 52,4% der befragen Verbraucherinnen und Verbraucher fänden eine zusätzliche Wartezeit „eindeutig falsch“, weitere 13,2% „eher falsch“. Immerhin 8,5% fänden sie aber „eindeutig richtig“ und 14,3% „eher richtig“ (zusammen 22,8%). 11,6% konnten die Frage nicht beantworten.