Der E-Commerce-Verband BEVH hat die Informationsbroschüre ’Arbeitsmarkt und Tarifpolitik im E-Commerce‘ veröffentlicht. Aus ihr geht hervor, dass im Onlinehandel mit 72,5% verhältnismäßig mehr Menschen in Vollzeitarbeitsverhältnissen tätig sind, als im traditionellen Einzelhandel mit einer Vollzeit-Quote von nur 53,8%. Auch der Anteil der sogenannten ’geringfügig Beschäftigten‘ liegt laut BEVH mit 19,2% fast 10% unter der Quote des klassischen Einzelhandels.
Die Tarifbindung sei im Einzelhandel generell nur bei unter einem Viertel der Betriebe gegeben, wobei die vorhandenen Branchentarifverträge für rund 40% der Betriebe eine Orientierung bieten. Bei den übrigen führe das allerdings nicht zum ’Lohndumping‘. Die E-Commerce-Branche, auch das ist ein Ergebnis, zahlt dem BEVH zufolge überdurchschnittlich und bietet oftmals in tariflichen Regelungen nicht vorgesehene Extras wie Zielprämien, Boni und Zulagen oder Gesundheitsförderung und Weiterbildung.
„Viele der klassischen Berufsbilder im Einzelhandel haben kein Pendant im E-Commerce, weil die Geschäftsprozesse sich fundamental unterscheiden – ein Stichwort: Ladenkasse vs. E-Payment. Schon von daher passen die bestehenden Tarifverträge nicht für und zu uns. Druck von Seiten der Politik oder Gewerkschaften auf unsere Branche, sich unpassenden Tarifverträgen unterzuordnen, in denen sogar noch Zuschläge für ,Flakhelfer´ geregelt sind, ist deshalb völlig unangebracht“, sagt Christoph Wenk-Fischer Hauptgeschäftsführer des BEVH.