Mit der Zustimmung der EU-Kommission zur neuen Datenschutzregelung ’Privacy Shield‘ werden die losen Enden des transatlantischen Datentransfers wieder eng verknüpft, erklärt der Verband. Der überarbeitete Rechtsrahmen bringe gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutliche Verbesserungen, von denen Verbraucher und Wirtschaft gleichermaßen profitieren werden. Gerade die präzisierten Vorgaben zur Datenlöschung sowie zur Zweckbindung und die Beschränkung des Zugriffs US-amerikanischer Geheimdienste hätten das Potenzial, verloren gegangenes Vertrauen Stück für Stück zurückzubringen.
„E-Commerce steht für weltweiten Wettbewerb. Die Branche ist auf unbürokratische, zugleich aber sichere und rechtlich belastbare Möglichkeiten zum internationalen Datenaustausch existenziell angewiesen“, erläutert Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des BEVH. „Dass die seit Monaten andauernde Hängepartie nun ein Ende findet, begrüßt die deutsche E-Commerce-Branche ausdrücklich. Wir hoffen, dass sich der neue Rechtsrahmen als sicher erweist.“
Der neue Rechtsrahmen müsse jetzt schnellstens mit Leben gefüllt und transparent durchgesetzt werden. Ein erneutes Scheitern vor dem Europäischen Gerichtshof wäre nicht nur eine Blamage sondern würde die rechtliche Zulässigkeit transatlantischer Datentransfers ganz generell in Frage stellen. Die Verabschiedung von Privacy Shield entbindet den Interaktiven Handel zugleich nicht von einer wohl durchdachten Datenstrategie. „Die Entscheidung des obersten europäischen Gerichts zur Unwirksamkeit von Safe Harbor hat bei vielen Händlern zu einem Umdenken geführt“, berichtet Sebastian Schulz, Leiter Datenschutz des BEVH. „Nach dem ersten Schock wurde vielen schnell klar, dass eine Datenhaltung innerhalb der EU große Vorzüge mit sich bringen kann.“ Händler seien jetzt gut beraten, die eigene Datenhaltungsstrategie zu überdenken. Der Aspekt der Datenhoheit über die eigenen Kundendaten sollte dabei von zentraler Bedeutung sein.