Man habe bei der Erarbeitung der gegenwärtigen Vertriebspolitik eng mit dem Bundeskartellamt kooperiert, um zu gewährleisten, dass sie den spezifischen Anforderungen des Bundeskartellamtes entspricht.
Zudem unterstreicht das Unternehmen, dass sich die Entscheidung des Bundeskartellamtes nur auf Deutschland beziehe und ausschließlich die Sichtweise der Behörde auf das EU-Wettbewerbsrecht wiedergebe.
Gleichwohl zeigt sich der Sportartikelanbieter davon überzeugt, dass auch die frühere Vertriebspolitik im Einklang mit dem europäischen Wettbewerbsrecht und den Richtlinien der Europäischen Kommission stand.
Man sei der Ansicht, dass das Bundeskartellamt EU-Bestimmungen restriktiv interpretiert. Das Unternehmen verweist darauf, dass die EU-Kommission damit begonnen habe, sich mit zentralen Fragen von vertikalen Vertriebssystemen und dem Onlinehandel zu befassen. Davon, heißt es seitens Asics, erhoffe man sich Klarstellung zur geltenden Verordnung und eine EU-weite Gültigkeit. „Das Verfahren des Bundeskartellamts zeigt, dass zentrale Fragen des EU-Wettbewerbsrechts einheitlich für alle Mitgliedsstaaten geregelt werden sollten. Abweichende Interpretationen auf Mitgliedstaatsebene führen folglich zu Hindernissen bei der Einführung von EU-weiten, einheitlichen Vertriebssystemen. Eine einheitliche Lösung der EU Kommission wäre daher auch im Interesse der Kunden wünschenswert.“