Asics reagiert auf Entscheidung des Bundeskartellamts

Der Sportartikelanbieter weist darauf hin, dass sich die Entscheidung der Behörde ausschließlich auf die im Jahr 2011 praktizierte, jedoch heute nicht mehr gültige Vertriebspolitik des Unternehmens beziehe. Nicht betroffen seien die aktuell gültigen Vertriebsrichtlinien, die Asics im Januar 2015 in Kraft setzte.

  • 27.08.2015
  • Redaktion
  • 1 Minute

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