Die Düsseldorfer Richter urteilten, dass dem Antrag auf Zulassung von Sonntagsarbeit die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstünde, dass dieser das öffentliche Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe und des Schutzes der Arbeitnehmer überwiegen könnte und damit von Amazon nicht hinzunehmen wäre.
Amazon hatte von der Düsseldorfer Bezirksregierung einen Antrag auf Sonntagsarbeit für den 13. und 20. Dezember zuerst genehmigt bekommen. Die dagegen erhobene Klage der Gewerkschaft Verdi führte dazu, dass die Genehmigung wegen der aufschiebenden Wirkung nicht umgesetzt werden kann. Amazon leitete daraufhin ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf mit dem Ziel ein, die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung anordnen zu lassen, damit bei Amazon am kommenden Sonntag auf Grundlage der Genehmigung gearbeitet werden kann. Das Verwaltungsgericht hat diesen Antrag abgelehnt.
In der vergangenen Woche hatte bereits das Oberverwaltungsgericht Sachsen einer Beschwerde von ver.di stattgegeben und Sonntagsarbeit bei Amazon in Leipzig untersagt. Das Regierungspräsidium Kassel hatte einen weiteren Antrag für das Versandzentrum in Bad Hersfeld abgelehnt. Für die Standorte Werne in NRW und Graben in Bayern hat Verdi Klage vor den zuständigen Verwaltungsgerichten gegen die behördliche Genehmigung der Sonntagsarbeit erhoben.