Man beabsichtige, vorbehaltlich günstiger Marktkonditionen, Aktien über die Börse zurückzukaufen, heißt es seitens Adidas. Damit will das Unternehmen von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf bis zum 7. Mai 2019 Gebrauch machen.
Das so genannte Shareholder-Return-Programm soll vorrangig aus dem Free Cashflow des Adidas Konzerns finanziert werden. „Das heute bekannt gegebene Shareholder-Return-Programm unterstreicht unser hohes Vertrauen in die Cash-Generierung und das Wachstumspotenzial unseres Konzerns“, erklärt Robin J. Stalker, Finanzvorstand des Adidas Konzerns, am 1. Oktober. „Wir halten unsere Aktien derzeit für deutlich unterbewertet, was uns eine hervorragende Gelegenheit bietet, unsere Kapitalkosten zu optimieren, Barmittel einzusetzen und weiteren Wert für unsere Aktionäre zu schaffen.“
Gemäß der von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2014 erteilten Ermächtigung dürfen Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 7. Mai 2019 über die Börse zurückgekauft werden. Dies umfasst derzeit 20.921.618 Aktien. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie darf den durchschnittlichen Börsenkurs der Adidas AG Aktie während der Eröffnungsauktion im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Verpflichtung zum Rückkauf um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten. Geplant sei, das Aktienrückkaufprogramm ab Oktober zu starten.