Adidas verteidigt Streifen vor dem EuGH

Den Rechtsstreit mit der belgischen Firma Shoe Branding Europa konnte Adidas für sich entscheiden. Der Europäische Gerichtshof entschied zugunsten des Sportartikelherstellers aus Herzogenaurach, dass andere Hersteller die seitlichen Querstreifen nicht nachahmen dürfen.

  • 25.02.2016
  • Michael Frantze
  • 1 Minute

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